Warum ein AfD-Parteiverbot nicht scheitern kann

Veröffentlicht am: 22.05.2025

Seit die AfD am 02. Mai 2025 vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, wird in Deutschland wieder vermehrt über ein AfD-Verbot debattiert. Kritiker*innen weisen oft auf die Hürden eines Parteiverbots hin, doch sehen die Chancen auf einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in der Realität äußerst vielversprechend aus.

 

Die Argumente, die für das Gelingen eines AfD-Verbotsantrags sprechen, sind vielfältig. Zunächst einmal ist es jedoch wichtig, den rechtlichen Rahmen zu kennen. Die deutsche Verfassung sieht nämlich die Möglichkeit eines Parteiverbots nach Art. 21 Abs. 2 ausdrücklich vor: 

 

„Die Bundesrepublik Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie. Zum Schutz unseres freiheitlichen Gesellschaftsmodells erlaubt das Grundgesetz die Bekämpfung von Parteien, die diese Freiheit beseitigen wollen.“

 

Weiter heißt es: 

 

„Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“

 

Parteien können also verboten werden, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wenden. Dies sieht der Verfassungsschutz in seinem Gutachten als erwiesen an. Diese Einschätzung ergibt sich außerdem eindeutig aus der Programmatik der AfD sowie aus einigen Aussagen von Parteimitgliedern.

 

Im Jahr 2021 wurde beispielsweise ein AfD-Gruppenchat geleakt, in dem zahlreiche Politiker*innen konkrete Umsturzpläne teilten. So schrieb die bayerische Landtagsabgeordnete Anne Cyron (AfD): „Denke, dass wir ohne Bürgerkrieg aus dieser Nummer nicht mehr rauskommen werden.“ Ein AfD-Kreisvorsitzender schrieb außerdem: „Ohne Umsturz und Revolution erreichen wir hier keinen Kurswechsel mehr. […] Wir brauchen die totale Revolution. Anzünden müsste man diese ganze Politik.“ Solche Aussagen zielen explizit auf die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ab und geben tiefe Einblicke in die Ziele und Vorstellungen der Akteur*innen dieser Partei. Des Weiteren kam es inzwischen bereits zu konkreten Handlungen, die die AfD vollzog, um der Demokratie zu schaden. Nicht nur, dass im Jahr 2023 60% aller Ordnungsrufe im Bundestag AfD-Abgeordneten zuzuschreiben waren, auch das Verhalten des Bundestagsalterspräsidenten von Thüringen, Jürgen Treutler (AfD), der aktiv die Arbeit des Parlaments behinderte, dürfte diesbezüglich eine klare Sprache sprechen. Hinzu kommt, dass einige Personalien in direktem Kontakt mit rechtsextremistischen Vereinigungen stehen. Auch die Nationalsozialisten der Vergangenheit werden häufig verharmlost. So bezeichnete sich Matthias Helferich (AfD) als „das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“. Alexander Gauland (AfD) bezeichnete den Nationalsozialismus relativierend als einen „Vogelschiss“ in der deutschen Geschichte.

 

Der Verfassungsschutz weist in seinem Gutachten ebenfalls auf das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ der AfD hin, welches offensichtlich massiv gegen die Verfassung verstößt. So forderte zum Beispiel Hannes Gnauck (AfD) bei einem Wahlkampfauftritt in Zossen (Brandenburg): „Wir müssen auch wieder entscheiden dürfen, wer überhaupt zu diesem Volk gehört und wer nicht.“ Außerdem bekräftigt die AfD in ihrem Grundsatzprogramm von 2022: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland.“ - eine Behauptung, die unvereinbar mit der Verfassung ist. Wer zum Volk gehört, entscheidet bei der AfD folglich allein die ethnisch-religiöse Herkunft. Menschen, die demnach kein Teil des Volkes seien, sollen millionenfach „remigriert“ werden. Die AfD zielt also auf eine Homogenisierung der deutschen Bevölkerung ab. Diese Haltung ist eindeutig rassistisch motiviert und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG).  In einem demokratischen Staat entscheidet kein ethnisches Kriterium darüber, wer dazugehört. Niemand hat das Recht, ein Volk zu definieren. 

 

Man sieht also eindeutig, dass die AfD zahlreiche Kriterien für ein Parteiverbot in überhöhtem Maße erfüllt. Angesichts ihrer Stärke in den aktuellen Umfragen, ihrem Wahlergebnis von 20,8% auf Bundesebene, ihrer hohen Fraktionsgröße und ihrer Dominanz auf den sozialen Medien, kann man die Existenz der AfD als eine massive und realistische Gefahr für die Demokratie in Deutschland werten. Die AfD radikalisierte sich in den vergangenen Jahren immer weiter und bietet der Justiz einen gigantischen Vorrat an verfassungswidrigen Aussagen, Plänen, Zielen und Handlungen. Die Frage, ob ein Verbotsverfahren erfolgreich wäre, stellt sich inzwischen gar nicht mehr, weil die Beweislast die AfD förmlich erdrückt. Stattdessen führen solche Zweifel eher zu einer Verharmlosung der AfD. Ein AfD-Verbot ist nicht nur rechtlich machbar, sondern demokratisch geboten. Es ist ein überfälliger Schritt, alles andere wäre eine historische Verantwortungslosigkeit.

Informationsquellen:

  • Tagesschau 
  • Institut für Menschenrechte
  • AfD Grundsatzprogramm 2022
  • Bundesministerium der Justiz
  • Bundesministerium des Innern 

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